Versicherungsvermittlungsverordnung nimmt letzte Hürde

29.11.2018

Am 23. November 2018 hat der Bundesrat die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) genehmigt und damit die erwartete Flankierung zur am 23. Februar in Kraft getretenen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) geliefert.

Mit der VersVermV wurden nun bzgl. Punkten wie z.B. der Weiterbildung Klarheit geschaffen. Demnach müssen Vermittler sich 15 Zeitstunden pro Jahr weiterbilden. Fehlt die Weiterbildung bzw. können dazu keine Nachweise erbracht werden, drohen Ordnungswidrigkeiten.