Adventszeit – Hochzeit für Haus- und Wohnungsbrände

29.11.2018

Sie gehören zur Weihnachtszeit wie Spekulatius, Plätzchen und Glühwein – Adventskränze mit ihren flackernden Kerzen.

Spätestens mit dem ersten Advent und der ersten Kerze beginnt die Adventszeit. Mit dabei sind natürlich die Adventskränze mit schönen Kerzen, duftendem Tannengrün und Dekoration. Doch genau hierin liegt die Gefahr. Da die Zweige der Kränze oft schon sehr trocken sind, reicht oftmals ein Funke einer Kerze, um den Kranz in Sekunden zu entzünden.

Neben Ratschlägen, wie der Verwendung frischer Zweige für den Kranz, der Nutzung einer feuerfesten Unterlage als Standplatz und der Beachtung eines Abstands von mindestens 50 Zentimetern zu brennbaren Gegenständen, ist natürlich das Wichtigste, die Kerzen beim Verlassen des Raums zu löschen.

Sollte es doch einmal zum Notfall gekommen sein, ist es natürlich wichtig, auf schnelle und kompetente Hilfe zählen zu können. Entscheidend ist, was bei dem Brand beschädigt wurde. So kann man beispielsweise bei beschädigten Einrichtungsgegenständen auf die Hausratversicherung zählen, während bei Schäden am Haus die Wohngebäudeversicherung in Leistung tritt.

Hier kommt es darauf an, wie gut die jeweilige Police ausgestaltet ist. Das heißt, ob z.B. Mietkosten, eine Neuwertentschädigung o.ä. integriert sind. Dabei ist die richtige Ausgestaltung der Police nicht unerheblich, damit die Versicherungssumme auch tatsächlich für den kompletten Schaden ausreichend ist. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema, damit Sie eine frohe und besinnliche Adventszeit genießen können. Sprechen Sie uns an!