Die Versicherung von E-Sccootern
13.06.2019Ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter die Straßen als Verkehrsteilnehmer befahren. Vielfach gibt es jedoch noch Unklarheiten, die wir Ihnen gerne im Folgenden beantworten:
1. Brauchen E-Scooter eigene Kennzeichen?
Ja, E-Scooter müssen grundsätzlich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein, um generell am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Eine Integration/ Mitversicherung in der Haftpflicht oder der vorhandenen Kfz-Versicherung ist nicht möglich.
Damit einhergeht ein eigenes Kennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette. Die Plakette kann einfach über die jeweiligen Kfz-Versicherer bezogen werden. Natürlich entstehen durch das Fehlen der Plakette und der entsprechenden Kfz-Haftpflicht Strafen und bei Unfällen können darüber hinaus hohe Schadenersatzforderungen entstehen.
2. Gibt es Kasko-Versicherung für E-Scooter?
Ja, da die Haftpflicht Versicherungsfälle wie Diebstahl nicht abdeckt, gibt es Versicherer, die auch für E-Scooter Kaskoversicherungen im Angebot haben.
3. Ab wann dürfen E-Scooter gefahren werden?
Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern beträgt 14 Jahre. Hierbei ist darauf zu achten, dass minderjährige Fahrer die Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen dürfen.
4. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die maximal zulässige Geschwindigkeit von E-Scootern beträgt 20km/h. Dabei ist eine Helmpflicht bislang nicht vorschrieben, trotzdem wird das Tragen eines Helms natürlich empfohlen.
Wenn Sie Fragen rund um die Absicherung von E-Scootern haben, stehen wir Ihnen natürlich, genau wie zu allen anderen Bereichen, gern zur Verfügung.